Beitrittserklärung in den Eis- und Rollsport Club Ottobrunn e.V.

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Geschäftsstelle

Haidgraben 120 - 85521 Ottobrunn

Telefon: 089/21526623      E-Mail: info@ersco.de

Der Antragsteller erklärt für sich, bzw. sein minderjähriges Kind den Eintritt in den oben genannten Verein - unter gleichzeitiger Anerkennung der Satzung. (hier Informationen zur Satzung / Beiträge). Der Austritt eines jeden Mitglieds ist nur zum 30.06. eines jeden Jahres zulässig und muss schriftlich bis zum 30.04. desselben Jahres angezeigt werden.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Liebe(r) Antragssteller/-in:  Mit dem Bestätigen (Absenden) ist dieser Aufnahmeantrag rechtlich bindend und gültig. Sie erhalten in den kommenden Tagen eine 'Willkommens E-Mail' mit weiteren Informationen.

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Mitgliedantrags verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .

 


Vereinbarung über die Einwilligung in die Nutzung von Fotografien & Ablichtungen auf Filmmaterial inklusive Videoaufnahmen

zwischen dem Eis- und Rollsport club Ottobrunn e.V.,  Unterhachinger Strasse 41b, 85521 Ottorbunn (im Folgenden: der Verein) und dem oben genannten Mitglied oder des gesetzlichen Vertreters, sofern das abgebildete Vereinsmitglied noch nicht volljährig ist, (im Folgenden: Vereinsmitglied) wird folgende Vereinbarung über die Nutzung von Fotografien und Ablichtungen auf Filmmaterial (inklusive Videoaufnahmen) (Im Folgenden: das Material) zur Berichterstattung über und Werbung für den Verein getroffen:

1)

Der Abgelichtete stimmt zu, dass von ihm entstandene Material zur Berichterstattung über den Verein und zu Werbezwecken für den Verein publiziert, vervielfältigt, verbreitet, öffentlich und nichtöffentlich wiedergegeben werden darf. Das Vereinsmitglied stimmt außerdem zu, dass im Zusammenhang mit der Berichterstattung presonenbezogene Daten wie der Name, das Alter und die Leistungs-/Wettkampfklasse des Vereinsmitglieds bzw. die Mannschaft, in der das Vereinsmitglied aktiv ist, genannt werden dürfen.

2)

Von dieser Vereinbarung ist nur solches Material erfasst, dass im Zusammenhang mit der Vereinsmitgliedschaft entsteht. Erfasst werden insbesondere Veranstalltungen, die der Verein organisiert sowie Wettbewerbe, an denen das Vereinsmitglieder für den Verein teilnimmt.

3) 

Die Berihterstattung über den Verein umfasst sowohl sportliche als auch außersportliche Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Vereinsmitgliedschaft stehen. das Vereinsmitglied stimmt der Berichterstattung über vereinseigene Printmedien, im Internet über die Internetseite des Vereins und den digitalen Newsletter sowie auf den Seiten des Vereins in den sozialen Netzwerken (u.a. Facebook, Instagram) sowie dem Angebot des Vereins auf YouTube und vergleichbaren Plattformen zu.

4)

Das Material darf von dem Verein zu Werbezwecken für den Verein, das bedeutet zur Außendarstellung des Vereins druch den Verein selbst und zur Werbung für karitative Zwecke sowie Mitgliederwerbung verwendet werden. Nicht erfasst ist die Werbung für oder von Sponsoren, Werbe- und Kooperationspartnern zu kommerziellen Zwecken.

5) Der Abgelichtete überträgt dem Verein alle zur Ausübung der Nutzung gemäß dieser Vereinbarung erfoderlichen Rechte, insbesondere das Nutzungs- und Verbreitungsrecht, an dem Material.

6)

Vereinbarungen zwischen dem Vereinsmitglied und Dritten, insbesondere Vereinbarungen des Vereinsmitglieds mit eigenen Sponsoren, Kooperations- und Werbepartnern, werden durch diese Vereinbarung nicht berührt.

7) Nach Austritt des Vereinsmitglieds aus dem Verein erlöschen die eingeräumten Rechte. Das Material darf nach dem Austritt des Vereinsmitglieds in einer Publikation noch bis zur tunrusmäßigen Nauauflage dieser Publikation verwendet werden. Im Internet darf das genutzte Material länstens bis zum turnusmäßigen Relaunch der Internetseite des Vereins verwendet werden. Das Vereinsmitglied kann der weiteren Nutzung des Materials im Internet nach Asutritt aus dem Verein widersprechen. Wiederspricht das Vereinsmitglied der weiteren Nutzung im Internet, wird der Verein das entsrpechende Material unverzüglich entfernen.

8)

Ein Anspruch auf Nutzung des entstandenen Materials wird durch diese Vereinbarung nicht begründet.

9)

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieser Vereinbarung sind nur in schriftlicher Form zulässig.

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