Aktuelle Regelungen zum Sportbetrieb

Das allgemeine Hygieneschutzkonzept ist stets zu beachten.

 

Maßgeblich für den ERSCO sind die tagesaktuelle Inzidenz sowie der Status der Krankenhausampel im Landkreis München. Diese gilt auch für Vereinsveranstaltungen außerhalb des Landkreises, zu finden unter https://www.landkreis-muenchen.de/themen/verbraucherschutz-gesundheit/gesundheit/coronavirus/

Auf Grund der aktuellen Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geltende Regelungen:

Sportbetrieb

  • Die Teilnahme am Sportbetrieb ist lediglich für Personen möglich, die 3G (Geimpft, Genesen oder Getestet) erfüllen:
    • Personen, die geimpft sind (s. Hygienekonzept Punkt 4.1.),
    • Personen, die als genesen gelten (s. Hygienekonzept Punkt 4.2.),
    • Oder Personen, die über einen Testnachweis verfügen (s. Hygienekonzept Punkt 4.3.).
    • Ausnahmen, die keinen 3G Nachweis benötigen:
      • Kinder bis zum 6. Geburtstag
      • Noch nicht eingeschulte Kinder
  • Vollumfängliche Maskenpflicht ab 6 Jahren (außer bei der Sportausübung):
    • Innen- und Außenbereich Maskenstandard FFP2 (Kinder zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen „nur“ eine medizinische Gesichtsmaske tragen)

Zuschauer

  • Zugang nur mit 2G Nachweis:
    • Personen, die geimpft sind (s. Hygienekonzept Punkt 4.1.),
    • Personen, die als genesen gelten (s. Hygienekonzept Punkt 4.2.)
    • Ausnahme: minderjährige Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, müssen kein 2G nachweisen
  • Es sind maximal 600 Zuschauer zugelassen
  • Das Abstandsgebot von mind. 1,5m muss eingehalten werden.
  • Vollumfängliche Maskenpflicht ab 6 Jahren (außer bei der Sportausübung):
    • Innen- und Außenbereich Maskenstandard FFP2 (Kinder zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen „nur“ eine medizinische Gesichtsmaske tragen)
  • Der Ein- und Ausgang erfolgt ausschließlich über das rechte Eisentor.
  • Innenräume sind für Zuschauer geschlossen (außer Toiletten)
  • Im Bandenumlauf sind Zuschauer nur im Kiosk-Bereich (mit Ketten begrenzt) zugelassen.

Allgemeines Hygieneschutzkonzept ERSC Ottobrunn

 

(gültig ab 16.02.2022 - Änderungen zur früheren Version mit NEU! markiert)

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ERSCO_Hygieneschutzkonzept_11.03.2022.pd
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