Unser Verein
Tradition, Gemeinschaft und Begeisterung fürs Eis seit Jahrzehnten in Ottobrunn.
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Satzung des ERSCO
Stand: 3. Juli 2025 · eingetragen im Vereinsregister VR 7895 am 28. Juni 2019. Die Satzung regelt Name, Zweck, Mitgliedschaft, Organe und Auflösung des Vereins.
Diese Darstellung ist eine Online-Aufbereitung. Verbindlich ist die unterzeichnete PDF-Fassung.
Beitragsordnung
Stand: 1. Dezember 2025. Die Beitragsordnung regelt Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.
Allgemeines
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie Gebühren und Umlagen.
Mitgliedsbeitrag
- Bei Eintritt wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 30,- € erhoben.
- Für alle Mitglieder wird ein verpflichtender Versicherungsbetrag von 10,- € pro Jahr erhoben.
- Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus Versicherungsbetrag, Grundbeitrag und Spartenbeitrag.
- Trainer und Betreuer, welche für den ERSCO tätig sind, bezahlen nur den Versicherungsbetrag.
- Passive Fördermitglieder und Hobby-Mitglieder sind vom Spartenbeitrag und der Aufnahmegebühr befreit.
- Grundbeitrag und Versicherungsbetrag werden jährlich zum 15. Juli erhoben.
- Der Spartenbeitrag wird halbjährlich zum 15. Januar und 15. Juli erhoben.
- Bei Eintritt nach dem 01.12. entfällt der erste Spartenbeitrag.
- Für die Beiträge nicht volljähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.
- Beim Ausscheiden erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
- Bei Vereinswechsel während der Saison werden offizielle Dokumente erst freigegeben, wenn alle offenen Forderungen beglichen sind.
- Volljährige Mitglieder in Schule, Ausbildung, Studium oder Bundesfreiwilligendienst zahlen weiterhin den Jugend-Grundbeitrag, wenn sie bis zum 1. Juli einen entsprechenden Nachweis an die Geschäftsstelle senden.
- Geschwisterregelung: Für das 2. Kind wird 50 % des Spartenbeitrages erhoben, ab dem 3. Kind ist der Spartenbeitrag frei. Die Hobby-Mitgliedschaft ist davon ausgeschlossen.
Grundbeiträge (1× pro Jahr, in €)
| Grundbeitrag | Aktive Mitglieder | Passive Fördermitglieder | Hobby-Mitglieder |
|---|---|---|---|
| Kinder / Jugendliche | 80,- | — | 30,- |
| Studenten / Azubis (siehe 2.12) | 80,- | — | 30,- |
| Erwachsene | 90,- | 90,- | 50,- |
Spartenbeitrag Eiskunstlauf (2× pro Jahr, in €)
| Normal 1× Training / Woche | Riegengruppe 2×/Woche, Riegenführer | Fördergruppe 1 2×/Woche, Trainer | Fördergruppe 2 3×/Woche, Trainer | |
|---|---|---|---|---|
| 1. Kind | 90,- | 110,- | 130,- | 150,- |
| 2. Kind | 45,- | 55,- | 65,- | 75,- |
| 3. Kind | frei | frei | frei | frei |
Spartenbeitrag Eishockey (2× pro Jahr, in €)
| Kind 3–6 Jahre | Kind ab 7 Jahre | Senioren | AH / Igels / Hobby mit aktivem Kind | AH / Igels / Hobby ohne aktives Kind | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Kind | 80,- | 150,- | 150,- | 75,- | 110,- |
| 2. Kind | 40,- | 75,- | — | — | — |
| 3. Kind | frei | frei | — | — | — |
Spartenbeitrag Eisschnelllauf (2× pro Jahr, in €)
| Breitensport | |
|---|---|
| 1. Kind | 100,- |
| 2. Kind | 50,- |
| 3. Kind | frei |
| Erwachsener | 90,- |
Zahlungsmodus
Alle Beiträge und Gebühren werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Eine Reduktion des Beitrages bei jährlicher Zahlungsweise ist nicht möglich.
- Bearbeitungsgebühr bei Überweisung: 5,- € pro Überweisung
- Mahngebühr: 5,- € pro Mahnung
- Lastschriftrückgabe: 15,- €
Säumnis
Nach vierwöchigem Ausbleiben des Beitrags wird gemahnt. Bleibt der Beitrag trotz zweifacher Mahnung aus, gilt die Nichtzahlung als Austritt zum darauffolgenden 30. Juni.
Stundung
Auf Antrag kann der Vorstand die Stundung — in sozialen Härtefällen auch den teilweisen oder vollständigen Erlass — der Beiträge für höchstens ein Jahr beschließen.
Umlagen und Sachleistungen
Es können Umlagen und/oder Sachleistungen erhoben werden; die Erhebung muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Anpassungen der Beitragsordnung
Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Änderungsbeschlüsse sind der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
Vereinskonto
Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist sie nur auf das folgende Konto zulässig:
Hypo Vereinsbank
IBAN: DE56 7002 0270 0656 4759 27
Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.
Unser Umgang im Verein
Wir wollen, dass sich alle im ERSCO wohlfühlen – Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Eltern und Gäste. Sport soll bei uns Spaß machen, fair sein und die Gemeinschaft stärken.
Wir gehen respektvoll miteinander um – auf und neben dem Eis. Diskriminierung, Beleidigungen oder Mobbing haben keinen Platz. Fairplay gilt nicht nur im Spiel, sondern auch im Vereinsleben.
Bei uns sind alle willkommen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter oder Fähigkeiten. Wir fördern Chancengleichheit und schätzen Vielfalt.
Kinder und Jugendliche stehen bei uns im Mittelpunkt. Erwachsene übernehmen eine besondere Vorbildrolle – in Sprache, Verhalten und Auftreten. Wir achten auf eine sichere, gesunde und wertschätzende Umgebung.
Probleme und Konflikte sprechen wir direkt und respektvoll an. Wir suchen Lösungen gemeinsam – fair, offen und auf Augenhöhe.
Wir unterstützen unsere Mitglieder, gesund zu bleiben – körperlich und mental. Dazu gehören Bewegung, Ernährung, Erholung und verantwortungsvoller Umgang mit Belastungen.
Konsum nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Alkohol ist bei Training, Spielen und Wettkämpfen tabu – im Stüberl oder bei Feiern erwarten wir einen verantwortungsbewussten Umgang. Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen erlaubt. Snus, Kautabak, E-Zigaretten und ähnliche Produkte haben in Kabinen und Sportbereichen keinen Platz. Cannabis ist in Sportstätten verboten. Illegale Drogen sind selbstverständlich tabu.
Wir gehen sorgsam mit Kabinen, Sportstätten und Vereinsräumen um. Jeder trägt dazu bei, dass unser Umfeld sauber und ordentlich bleibt.
Wer sich nicht an die Regeln hält, wird darauf angesprochen. Bei Jugendlichen werden die Eltern informiert. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Ausschluss vom Training, Spielbetrieb oder im schlimmsten Fall vom Verein erfolgen.
Vereinsrichtlinie: Alkohol, Nikotin & Drogen
Aus unserer Vereinsrichtlinie (Stand 2025). Zur besseren Lesbarkeit wird auf gendergerechte Sprache verzichtet — gemeint sind selbstverständlich alle Geschlechter.
Unser Grundgedanke
Wir sind ein Sportverein für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und bei uns stehen Gesundheit, Spaß, Respekt und Gemeinschaft im Mittelpunkt. Damit das so bleibt, haben wir ein paar einfache Regeln zum Umgang mit Alkohol, Nikotin und Drogen.
Vorbild sein gehört dazu: Trainer, Betreuer und Erwachsene tragen besondere Verantwortung und sollen im eigenen Verhalten zeigen, was wir im Verein leben wollen.
Grundlegend gilt: Der Konsum von Alkohol, Tabak, E-Zigaretten, Snus und ähnlichen Produkten ist nur im Rahmen der geltenden Gesetze erlaubt.
Alkohol
- Vor oder während Trainings, Spielen und Wettkämpfen gilt für alle aktiv teilnehmenden Personen: kein Alkohol.
- Nach Training oder Spiel darf man im Stüberl zusammensitzen – auch mal mit einem Bier oder Glas Wein. Wichtig: verantwortungsbewusst und mit Rücksicht auf andere.
Rauchen & Nikotin
- Im Eisstadion gilt allgemeines Rauchverbot. Erlaubt ist Rauchen nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen.
- In Kabinen, auf der Eisfläche, im Stüberl und überall, wo Kinder und Jugendliche sind: kein Konsum.
- Bei Snus und E-Zigaretten setzen wir vor allem auf Vernunft, gegenseitige Rücksicht und die Vorbildrolle von Trainern, Betreuern und älteren Spielern.
Cannabis & andere Drogen
- In Sportstätten ist der Konsum von Cannabis gesetzlich verboten – das gilt also auch im Eisstadion Ottobrunn.
- Besitz, Konsum und Weitergabe illegaler Drogen sind im gesamten Vereinsumfeld strikt untersagt.
- Eine Teilnahme am Training oder Spiel unter Drogeneinfluss ist ausgeschlossen.
Konsequenzen
- Wer sich nicht an die Regeln hält, wird darauf angesprochen.
- Bei Jugendlichen werden auch die Eltern informiert.
- Bei wiederholten oder schweren Verstößen kann ein Ausschluss vom Training, Spiel-/Wettkampfbetrieb oder im schlimmsten Fall vom Verein erfolgen.
Prävention & Aufklärung
Wir wollen langfristig auch Aufklärung und Information stärker im Verein verankern – Schritt für Schritt.
Die Vorstandschaft
